1959 jährte sich Carl Hiltys Todestag zum 50. Mal. Es war auch das Jahr, in dem die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt das Frauenstimm- und Wahlrecht eingeführt hatten. Dass dies ganz in Hiltys Sinn gewesen wäre, daran kann kein Zweifel bestehen, hatte er sich doch schon ab 1880 und insbesondere 1897 in einem gut 130-seitigen Aufsatz für dieses Recht starkgemacht. Bei Erscheinen des Aufsatzes war das Frauenwahlrecht in der Geschichte bereits stellenweise kurz aufgeflackert: beispielsweise in Schweden zu Beginn des 18. Jahrhunderts, im US-Bundesstaat New Jersey zwischen 1776 und 1807, Ende des 18. Jahrhunderts und im 19. Jahrhundert in Grossbritannien. Der Erhalt des Wahlrechts war von Faktoren wie Zivilstand, gesellschaftlicher Stellung, Vermögen, ethnischer Zugehörigkeit, Staatszugehörigkeit und Alter abhängig. Faktoren also, die ein Mensch entweder gar nicht oder nur schwer ändern kann. Somit handelte es sich noch um kein demokratisches Wahlrecht, sondern um ein Privileg. Fernab Europas, am Rande des britischen Kolonialreichs, hatte 1893 Neuseeland das aktive Frauenwahlrecht eingeführt – auch für Maori-Frauen; das passive folgte 1919.
In der Schweiz durften Frauen im ausklingenden 19. Jahrhundert studieren, Verfassungskunde und Politikgeschichte lehren und sich in gewisse Schul-, Staats- oder Gemeindegremien wählen lassen. Sie besassen in vielen Bereichen bereits das passive Wahlrecht, doch aktiv wählen war Frauen nicht erlaubt. Für Carl Hilty entbehrte dieser Zustand jeglicher Logik. Hilty vermutete damals, dass dieser Zustand noch eine ganze Weile andauern würde. Tatsächlich sollte es noch bis 1971 dauern bis das Frauenstimm- und Wahlrecht in der Schweiz eingeführt würden werde – ein Ereignis, das sich 2021 zum 50. Mal jährt.
Doch wer erinnert sich an Carl Hilty? Scheinbar kaum jemand, das kollektive Gedächtnis hat ihn fast vergessen. 1833 kam Hilty im „Roten Haus“ im Städtchen Werdenberg zur Welt. Die Mutter war Tochter eines Militärarztes, sein Vater Arzt. Zeitlebens blieb Werdenberg für ihn das „Traumland der Jugend“, sehnsüchtig erinnerte er sich an die dort verbrachten jährlichen Familienferien. Hilty wuchs in Chur auf, wo er sich aber nie richtig heimisch und eingeengt fühlte. So zog es ihn zum Studium nach Heidelberg und Göttingen. Nach seiner Rückkehr 1854 begann er in Chur eine recht ungeliebte Tätigkeit als Anwalt und startete seine militärische Karriere. Wenig später heiratete er die Bonnerin Johanna Gärtner, mit der er drei Kinder hatte. 1874 wurde er an den Lehrstuhl für Staatsrecht der Universität Bern berufen; doch hatte er schon begonnen, poetische und journalistische Arbeiten zu verfassen, ethische Themen sollten folgen. Sein Beruf alleine erfüllte ihn nicht, zeitlebens litt er unter Depressionen. In seinen späten Jahren – Hilty war inzwischen Nationalrat – veröffentlichte er ab 1890 eine dreibändige Abhandlung zum Thema Glück, die zum Bestseller wurde und in Japan heute noch gefragt ist.
Carl Hilty hatte sich gewünscht, friedlich bei der Arbeit zu sterben. 1909 ereilte ihn dieses Schicksal in einem Hotel im waadtländischen Clarens.